Rasenmäher

Immissionsschutzgesetz

Immer wieder fragen Bürgerinnen und Bürger nach den Zeiten, wann sie z.B. den Rasen mähen dürfen bzw. welche sogenannten Ruhezeiten zu beachten sind. Aus folgender Übersicht können Sie die eingeschränkten Betriebszeiten für motorbetriebene Geräte und Maschinen bei privater werktäglicher Nutzung ersehen:

Immissionsschutzgesetz

An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb o.g. Geräte und Maschinen ganztägig verboten. Bitte halten Sie sich an diese Zeiten um Lärmbelästigungen bzw. im schlimmsten Fall auch Ärger mit der Nachbarschaft zu vermeiden. Vielen Dank.

Bernhard Hoffmann, Ortsbürgermeister