Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Jubiläen im Amtsblatt.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung sind künftig Jubiläumsgratulationen im Mitteilungsblatt nur nach vorheriger Kontaktaufnahme mit der Ortsgemeinde möglich. Für Veröffentlichungen ist es notwendig, dass Sie zuvor eine Datenschutzerklärung unterzeichnen. Diese können Sie im Gemeinde-Büro erhalten oder ganz einfach von der Homepage herunter laden und ausdrucken. 

Bernhard Hoffmann, Ortsbürgermeister

 

 

Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung eines Jubiläums